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Wie kennzeichne ich meine grünerierten Inhalte?

Bei der Nutzung des Grünerators stellen sich viele von euch Fragen der Transparenz: Wann muss ich kennzeichnen, dass ein Text von KI erstellt wurde und wann nicht?


Grundsätzlich: Kennzeichnungspflicht bei KI-Texten

Im neuen europäischen AI Act (Artikel 50) steht: Wenn ein KI-System

„Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“,

muss offengelegt werden, dass der Text künstlich erstellt oder verändert wurde.
Das betrifft insbesondere unsere politische Kommunikation.

Wichtige Ausnahme – redaktionelle Verantwortung

Diese Pflicht entfällt,

„wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“

Mit anderen Worten: Wenn wir die Texte selbst prüfen, überarbeiten und die Verantwortung übernehmen, ist eine Kennzeichnung nicht notwendig. Da wir dies beim Grünerator ohnehin immer tun, empfehle ich, zumindest bei Social-Media-Texten und Pressemitteilungen darauf zu verzichten. Bei Wahlprogrammen oder längeren Texten empfehle ich, kenntlich zu machen, wie KI genutzt wurde, etwa zur Recherche oder zum Vergleich mit anderen Programmen.

Muster-Kennzeichnung

Dieser Beitrag wurde mit dem Grünerator, der Grünen KI, erstellt.